Derzeit versorgen wir 4 Wohngruppen:

Die Wohngruppe „Emilie“ in Schloßchemnitz bietet neun barrierefreie Bewohnerzimmer mit eigenem Bad. Unter dem Motto „Miteinander leben“ entstehen durch gemeinsame Mahlzeiten, vertraute Abläufe und persönliche Ansprechpartner Sicherheit und ein echtes Zuhause.

Die ruhig gelegene Wohngruppe „Ikarus“ bietet acht Menschen ein barrierefreies und persönliches Zuhause. Helle Wohnbereiche, ein gemütlicher Fernsehraum, gemeinsames Kochen, Veranstaltungen und ein gut erreichbarer Garten schaffen Raum für Gemeinschaft, Entspannung und neue Begegnungen.

Die Wohngruppe „Klara“ liegt in einer schönen alten Villa in Schloßchemnitz im Dachgeschoss. Fünf gemütliche Einzelzimmer und ein Familienzimmer, eigene Bäder und ein lichtdurchfluteter Flurbereich schaffen ein persönliches und barrierefreies Zuhause. Sichtbare Holzbalken verleihen den Räumen eine besonders warme Atmosphäre.

Die Wohngruppe „Sonnenschein“ in Chemnitz-Gablenz bietet acht Menschen ein helles, großzügiges und persönliches Zuhause. Große Fenster, geräumige Zimmer, ein weitläufiger Gemeinschaftsbereich und ein schöner Garten mit Holzpavillon schaffen viel Raum für Gemeinschaft, Aktivitäten und vertraute Rückzugsmöglichkeiten.

Ansprechpartner

Telefon: 0371 – 336 76 10
E-Mail: info@betreuung-mit-herz.de

Pflegedienstleiter: Steffen Hertel

Geschäftsführerin: Anett Friedel

Kosten, Abrechnung und persönliche Ausgaben

Das Leben in einer Wohngemeinschaft setzt sich aus verschiedenen Kostenbereichen zusammen. Der Mietvertrag wird von der Bewohnerin oder dem Bewohner beziehungsweise der rechtlichen Vertretung direkt mit dem Vermieter geschlossen. Die vereinbarte Miete wird deshalb unabhängig vom Pflegevertrag abgerechnet.

Die pflegerischen und betreuenden Leistungen werden durch den Pflegedienst erbracht. Hierzu wird im Vorfeld ein Pflegevertrag geschlossen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen über das geltende Leistungskomplexsystem der Krankenkassen. Verordnete Leistungen der Behandlungspflege werden entsprechend der ärztlichen Verordnung abgerechnet. Soweit gesetzliche Zuzahlungen vorgesehen sind, müssen diese von der Bewohnerin oder dem Bewohner getragen werden.

Zusätzlich entsteht ein privater Eigenanteil, vergleichbar mit den selbst zu tragenden Kosten in einer stationären Pflegeeinrichtung. Die genaue Höhe und Zusammensetzung der Kosten werden vor dem Einzug in einem persönlichen Beratungsgespräch transparent erläutert. Allgemeine Individualpauschalen, die unabhängig von den tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen berechnet werden, gibt es nicht.

Verpflegung und gemeinsamer Haushalt

Für Lebensmittel und weitere gemeinschaftlich benötigte Waren wird monatlich ein festgelegtes Verpflegungsgeld an den Pflegedienst gezahlt. Dieser übernimmt für die Wohngruppen den Einkauf, die sachgerechte Lagerung der Lebensmittel und die regelmäßige Kontrolle der Haltbarkeit.

Auch gemeinsame Unternehmungen und Veranstaltungen außerhalb der Wohngruppe können aus diesem gemeinschaftlichen Budget finanziert werden. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig. Jeder Bewohner entscheidet selbst, ob er an einem Ausflug oder einer Veranstaltung teilnehmen möchte.

Die Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre rechtlichen Vertreter können Wünsche äußern und bei der Auswahl der Lebensmittel und Einkäufe mitwirken. So können persönliche Vorlieben, Gewohnheiten und besondere Bedürfnisse nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Friseur und Fußpflege

In allen vier Wohngruppen werden regelmäßig Termine mit Friseuren und Anbietern der Fußpflege ermöglicht. Die Leistungen können direkt in der vertrauten Umgebung der Wohngruppe in Anspruch genommen werden.

Die Nutzung dieser Angebote ist freiwillig. Die Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise ihre Vertreter entscheiden selbst, ob ein Termin vereinbart werden soll. Die entstehenden Kosten werden privat getragen und direkt mit dem jeweiligen Anbieter abgerechnet.

Umgang mit persönlichen Finanzen

Die persönlichen Finanzen bleiben grundsätzlich in der Verantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner. Wer seine Geldangelegenheiten selbstständig regeln kann und möchte, führt diese weiterhin in eigener Verantwortung.

Besteht eine rechtliche Betreuung oder eine entsprechende Bevollmächtigung, übernimmt die zuständige Person die Verwaltung des Bewohnergeldes im vereinbarten Umfang. Der Pflegedienst verwaltet die privaten Finanzen der Bewohner nicht allgemein, sondern unterstützt bei Bedarf lediglich bei organisatorischen Absprachen und der Weitergabe notwendiger Informationen.

Den Bewohnern der WG steht kostenfrei der Fahrdienst der Pflegedienst Friedel GmbH zur Verfügung, um Fahrten zu Therapie- oder Arztterminen sowie zum privaten Einkauf zu ermöglichen.

Veranstaltungen und gemeinsame Aktivitäten

Gemeinschaft entsteht im Alltag – durch Gespräche, gemeinsame Erlebnisse und kleine Momente, die den Tag bereichern. Deshalb gehören unterschiedliche Veranstaltungen und Aktivitäten fest zum Leben in den Wohngruppen.

Innerhalb der einzelnen Wohngruppen finden regelmäßig gemeinsame Angebote statt. Dazu zählen zum Beispiel Spielenachmittage, Lesungen, gemeinsame Zeitungsschauen und verschiedene kreative oder handwerkliche Beschäftigungen. Auch jahreszeitliche Aktionen gehören dazu. Unter dem Motto „Im Einklang mit den Jahreszeiten“ werden die Wohnbereiche gemeinsam passend zur jeweiligen Jahreszeit gestaltet und geschmückt.

Darüber hinaus werden auch wohngruppenübergreifende Unternehmungen geplant. Die Vorbereitung erfolgt meist zentral und unter Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Wohngruppen. Mögliche Ziele sind beispielsweise ein Kinobesuch, ein gemeinsamer Spaziergang am Schlossteich oder ein gemütliches Eisessen.

Welche Angebote stattfinden, richtet sich nach den Interessen, Möglichkeiten und Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Teilnahme ist immer freiwillig. Jeder entscheidet selbst, ob und an welchen Aktivitäten er teilnehmen möchte.

Ausflüge und Veranstaltungen außerhalb der Wohngruppe werden durch Mitarbeitende der Wohngruppen begleitet. So können die Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsame Erlebnisse genießen und erhalten zugleich die Unterstützung, die für ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden erforderlich ist.

Unsere Auszubildenden

Unsere Wohngruppen sind auch Lernorte für Auszubildende der generalistischen Pflegeausbildung. Bei uns absolvieren Schülerinnen und Schüler aus dem ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahr Praxiseinsätze in der ambulanten Pflege und in den Wohngruppen. Diese Einsätze dauern in der Regel mehrere Wochen und ermöglichen einen intensiven Einblick in den Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner.

Im Mittelpunkt steht die Verbindung von theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung. Bereits Erlerntes wird gefestigt und unter fachlicher Anleitung angewendet. Gleichzeitig lernen die Auszubildenden unterschiedliche Betreuungsansätze und die besonderen Anforderungen im Umgang mit Menschen mit Demenz kennen.

Ein wichtiger Bestandteil ist die Auseinandersetzung mit dem Demenzkonzept unserer Wohngruppen. Dazu gehören unter anderem Biografiearbeit, der sensible Umgang mit unterschiedlichen Formen und Stadien der Demenz sowie die Frage, wie Orientierung, Selbstständigkeit und persönliche Fähigkeiten bestmöglich unterstützt werden können.

Zum Abschluss des Einsatzes erstellen die Auszubildenden eine schriftliche Ausarbeitung und entwickeln eine individuelle Aktivbox. Diese orientiert sich an den Interessen, Erfahrungen und Möglichkeiten eines Bewohners und zeigt, wie Beschäftigung persönlich und alltagsnah gestaltet werden kann.

Je nach Ausbildungsstand und bereits vorhandenen Fähigkeiten werden die Auszubildenden in die täglichen Aufgaben einbezogen. Dazu zählen zum Beispiel die Unterstützung bei der Körperpflege, pflegerische Tätigkeiten, gemeinsame Beschäftigungen und die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei arbeiten sie stets angeleitet, verantwortungsvoll und entsprechend ihres jeweiligen Lernstandes und eng zusammen mit den Praxisanleitern der Einrichtung.

Konzepte der Einrichtung

Unsere Einrichtung arbeitet mit verschiedenen Konzepten, die unserem Handeln einen verlässlichen Rahmen geben. Sie helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Verantwortlichkeiten klar zu regeln und auch in schwierigen Situationen sicher, einheitlich und im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner zu handeln. Gleichzeitig sorgen sie dafür, dass Schutz, Selbstbestimmung, Würde und Lebensqualität nicht dem Zufall überlassen bleiben, sondern fester Bestandteil des Alltags in unseren Wohngruppen sind.

Demenzkonzept

Das Demenzkonzept beschreibt, wie Menschen mit unterschiedlichen Formen und Stadien einer Demenz individuell begleitet, unterstützt und in ihrer Selbstbestimmung gestärkt werden. Es schafft verbindliche Grundlagen für Kommunikation, Biografiearbeit, Tagesstruktur, Beschäftigung und den Umgang mit herausfordernden Situationen.

Gewaltschutzkonzept für anbieterbasierte Wohngruppen

Das Gewaltschutzkonzept dient dazu, Bewohnerinnen und Bewohner vor körperlicher, psychischer, sexualisierter und finanzieller Gewalt sowie vor Vernachlässigung zu schützen. Es legt fest, wie Risiken frühzeitig erkannt, Verdachtsfälle gemeldet und notwendige Schutzmaßnahmen eingeleitet werden.

Im Bedarfsfall ist der Kontakt zu einer Ombudsstelle möglich. Die Ombudsstelle bietet Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und rechtlichen Vertretern eine unabhängige und vertrauliche Anlaufstelle bei Fragen, Beschwerden oder Konflikten. Sie hört zu, informiert über bestehende Rechte und unterstützt dabei, gemeinsam mit den Beteiligten eine faire Lösung zu finden. Dabei ergänzt sie das interne Beschwerdemanagement und stärkt die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner.

Konzeptionelle Beschreibung zur Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen

Dieses Konzept zeigt auf, wie Einschränkungen der Bewegungsfreiheit möglichst vermieden und durch geeignete Alternativen ersetzt werden können. Im Mittelpunkt stehen die Wahrung der persönlichen Freiheit, die Suche nach individuellen Lösungen und eine sorgfältige Abwägung zwischen Selbstbestimmung und Schutz.

Verfahrensanweisung: Havarieplan und Maßnahmen zum Bewohnerschutz

Der Havarieplan regelt das Vorgehen bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Stromausfall, Heizungsausfall, Wasserschäden, Brand, technischen Störungen oder Evakuierungen. Klare Zuständigkeiten, Meldewege und Schutzmaßnahmen ermöglichen ein schnelles und geordnetes Handeln, damit die Versorgung und Sicherheit der Bewohner gewährleistet bleiben.

Hitzeschutzkonzept für die Wohngruppen

Das Hitzeschutzkonzept berücksichtigt die besonderen gesundheitlichen Risiken älterer und pflegebedürftiger Menschen bei hohen Temperaturen. Es enthält vorbeugende Maßnahmen zur Flüssigkeitsversorgung, Raumkühlung, Anpassung des Tagesablaufs sowie zur frühzeitigen Erkennung hitzebedingter Beschwerden.

Unser Beschwerdemanagement

Wir nehmen die Beschwerden unserer Bewohner aber auch des Personals sehr ernst.

Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, rechtliche Vertreter und auch das Personal können Anliegen, Hinweise und Beschwerden jederzeit offen oder anonym mitteilen. Dafür stehen in allen Wohnbereichen frei zugängliche Beschwerdeformulare und eigene für Jedermann gut erreichbare Beschwerdebriefkästen zur Verfügung, die regelmäßig geleert werden. Jede Beschwerde wird vertraulich aufgenommen, geprüft und dokumentiert; die Bearbeitung und Beseitigung des beanstandeten Problems erfolgt möglichst zeitnah, grundsätzlich innerhalb von höchstens einer Woche.